Was ist ein Gutachten?

Bei einem Gutachten handelt es sich um eine mit besonderer Sach-kunde, Fachwissen und Erfahrung begründete Stellungnahme, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Werturteile enthalten kann. Sie muss sich auf Tatsachen und darf sich nicht auf Mutmaßungen stützen.

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Gutachten, das Privat- und das Gerichtsgutachten.

Bei Privatgutachten wird der Sachverständige von einer Privatperson bzw. einer privaten Institution bzw. einer öffentlichen Körperschaft beauftragt. Der Sachverständige hat dabei sein Gutachten unabhängig zu erstatten und hat seine Unparteilichkeit zu wahren.

Bei Gerichtsgutachten wird der Sachverständige vom Gericht als Gutachter bestellt.